Verschärfte Haushaltsführung in Leipzig
Viele von euch haben schon davon gehört oder sind direkt davon betroffen, dass das Kulturamt Leipzig bis mindestens Ende September keine (vorläufig) bewilligten Gelder in der Projektförderung auszahlen darf.
Davon sind auch viele andere Bereiche außerhalb der Kultur betroffen, da die von Finanzbürgermeister Bonew verordnete verschärfte Haushaltsführung ja den Haushalt der Stadt Leipzig und nicht nur den Kulturetat betrifft.
Wir haben in den letzten Tagen viele Gespräche mit Einzelnen von euch und verschiedenen Vertreter*innen des Kulturamts aber auch aus der Politik geführt, um so gut wie möglich Informationen zu sammeln und zu bündeln.
Bitte bedenkt, dass diese Sammlung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat und sich Sachverhalte auch schnell wieder ändern können.
Was genau ist passiert?
Der vom Stadtrat im Frühjahr beschlossene Doppelhaushalt 2025/26 enthält ein Millionendefizit, welches die Stadt Leipzig in den kommenden Jahren mit Konsolidierungsmaßnahmen (Einsparungen) wieder reinholen will.
Der beschlossene Haushalt inklusive Konsolidierungsplan muss aber von der Landesdirektion Sachsen noch genehmigt werden.
Diese Genehmigung steht aktuell noch aus. Ob der Haushalt in der jetzigen Form genehmigt wird, ist aktuell noch unklar. Das letzte Mal wurde vor 20 Jahren der Haushalt in Leipzig nicht genehmigt.
Falls Anpassungen gemacht werden müssen, heißt das nicht unbedingt, dass diese im Kulturbereich gemacht werden. Der Kulturetat ist im Vergleich zu vielen anderen der Stadt Leipzig eher gering.
Gegen die verschärfte Haushaltsführung können die einzelnen Leipziger Dezernate nichts tun und auch Herr Kobe, der Kulturamtsleiter, nicht.
Besonders ärgerlich ist für alle der Zeitpunkt der Sache, in der Woche vor Schulferienbeginn. Das heißt, dass auch das Kulturamt nicht voll besetzt ist, da einige im Urlaub sind.
Wichtig: Die Mittel sind nicht komplett gestrichen, sondern gesperrt, bis der Haushalt genehmigt ist, was aber erst im September zu erwarten ist. Es ist wahrscheinlich, dass ein Großteil der Mittel dann ausgezahlt werden kann, wenn wir Glück haben, sogar alle.
Was könnt ihr tun?
Für die Projekte, die bis in den September stattfinden oder in diesem Zeitraum dringend Gelder verausgaben müssen, aufgrund von Verträgen oder anfallenden Kosten, aber selbst keine Eigenmittel zu Verfügung haben (unbedingter Liquiditätsbedarf), mit denen ein Vorschießen möglich ist, gibt es die sogenannte Härtefallregelung.
Als betroffenen Projektträger*innen solltet ihr euch ganz schnell an das Kulturamt wenden (am Besten an ihre zuständige Sachbearbeiter*in) und den Härtefall anzeigen.
Es gibt daraufhin einen Gesprächstermin im Kulturamt, bei welchem ein Fragenkatalog zum Härtefall abgefragt wird.
Das Kulturamt gibt die Härtefallanträge dann weiter an die Stadtkämmerei, welche diese dann noch bewilligen und die Gelder freigeben muss. Über die Bewilligung der Härtefälle entscheidet also nicht alleine das Kulturamt.
Erhält man über die Härtefallregelung Mittel ausgezahlt, so ist die Verwendung dieser Gelder weiterhin auf eigenes Risiko, bis man den entsprechenden Zuwendungsbescheid hat.
WICHTIG! Wenn ihr bisher lediglich das Infoschreiben zu eurem Projekt bekommen habt und keinen vorläufigen Zuwendungsbescheid, müsst ihr euer Projekt auf jeden Fall verschieben. Für Projekte, die ohne vorläufigen Zuwendungsbescheid stattgefunden haben, kann das Kulturamt förderrechtlich keinen Zuwendungsbescheid mehr rückwirkend ausstellen.